Heute war die Rechtsanwältin Frau Sabine Schenk der Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei der Office 365 Akademie zu Gast.

  • Muss sich Microsoft Office 365 an die DSGVO-Vorgaben halten?
  • Wie sollte man vorgehen – was sind die fünf wichtigsten Schritte als Unternehmen?
  • Welches sind die häufigsten Fehlerquellen – was übersieht oder vergisst man leicht?
  • Was sind meine Erfahrungen zur Umsetzung? Gibt es Best Practices?
  • Gibt es noch Branchen oder Unternehmen, die nicht in die Microsoft EU Cloud gehen DÜRFEN?

 

Zum ersten mal führten wir ein Live-Interview mit der Rechtsanwältin Sabine Schenk. Darin ging es um die Datenschutzgrundverordnung in Bezug auf die Microsoft Cloud.

ACHTUNG! Haftungsfallen für interne Datenschutzbeauftragte!

Sind Sie interner Datenschutzbeauftragter? Haben Sie einen internen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen? Vorsicht! Vergessen wird nämlich oft, dass der interne Datenschutzbeauftragte mit seinem eigenen Privatvermögen haftet.

Es hat sich viel getan im Datenschutzrecht seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Viele Unternehmen entscheiden sich -meist aufgrund einer vermeintlichen Kostenersparnis- für einen internen Datenschutzbeauftragten.
Der interne Datenschutzbeauftragte haftet gegenüber dem Verantwortlichen (in der Regel seinem Arbeitgeber) zivilrechtlich, wenn er grobfahrlässig oder vorsätzlich handelt. Was bedeutet in dem Zusammenhang grobfahrlässig? Nach dem Gesetz handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das bedeutet, dass Richter im Einzelfall entscheiden, ob es jedem hätte einleuchten müssen, dass eine Datenschutzmaßnahme vorzunehmen gewesen wäre. Präzedenzfälle dazu gibt es noch sehr wenig. Wenn der interne Datenschutzbeauftragte vor Gericht unterliegt, zahlt er Gerichtskosten, seinen und den gegnerischen Anwalt sowie Schadensersatz.
Wie kann man dieses Haftungszenario vermeiden? Die beste Möglichkeit ist, dass im Vorfeld ein externer Datenschutzbeauftragter benannt wird. Bei der Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten wird die Haftung, zumindest teilweise, außer Haus auf den externen Datenschutzbeauftragten verlagert. Möglich ist auch der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für den internen Datenschutzbeauftragten -die dann hoffentlich im Schadensfall auch zahlt-.

Über die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine bundesweit und international tätige Kanzlei für die Bereiche IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz. Wir bieten Unternehmen jeder Größe, Freiberuflern sowie Privatpersonen eine fundierte und umfassende juristische Betreuung. Interessengerechtes Handeln verbunden mit Kostentransparenz und fairen Preisen zeichnen die Anwaltskanzlei Schenk aus. Nehmen Sie Kontakt auf für eine kostenlose Ersteinschätzung!

  • Datenschutz@europajurist-schenk.com
  • Geschäftsführerin: Sabine Schenk
  • Anschrift : Auf der Wies 18
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    • Tel: 089/215 438 77

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